Andreas Dibowski

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertungen

KFZ-Gutachter Unna

0171 / 7691100

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertungen

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Lassen Sie sich kostenfrei beraten.

Ihr Fahrzeug

Falls Ihr Fahrzeug durch andere beschädigt wurde und diese Schuld an diesem Ereignis sind, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu begleichen. Sie haben als Geschädigter das Recht auf Feststellung der Schadenhöhe (Unfallgutachten) durch einen qualifizierten Kraftfahrzeug-Sachverständigen.

Fahrzeugbewertungen


Ich begutachte Personenwagen, Transporter, Geländewagen, Nutzfahrzeuge, Motorräder. Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist, besichtige ich dieses vor Ort. Die Besichtigung findet am Tag der Auftragserteilung, spätestens am Folgetag statt.

Beweissicherung

Ein Unfallgutachten dient zunächst der Beweissicherung und dokumentiert die Fahrzeugdaten und den Fahrzeugzustand. Im Unfallgutachten ermittle ich u. a. den Wieder-beschaffungswert und den Restwert . Ich schätze die Reparaturzeit realistisch ein, damit Sie die Ausfallentschädigung oder den Leihwagen geltend machen können.

Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten entkräftet die Einwände des Verursachers hinsichtlich der geringen Schadenhöhe bzw. Vor- und Altschäden. Beim Verkauf eines Unfallfahrzeuges ist die Tatsache des Unfalles offenbarungspflichtig; durch das Unfallgutachten können Sie dem Interessenten den Unfall genau belegen.


Für diverse Fahrzeugtypen

Unfallschaden-Gutachten

Kfz-Gutachten

Nur ein Blechschaden?

Sie benötigen ein verlässliches Kfz-Gutachten?

Es sah nur aus wie ein kleiner Blechschaden, den die Versicherung des Unfallgegners schnell regulierte. Doch immer wieder trügt der Schein und kleine Dellen haben gerade unter der Karosserie schwere Folgen im Innenleben des Fahrzeuges. Der KFZ-Sachverständige für Schäden und Bewertungen Andreas Dibowski spürt solche Schäden auf und verfasst unabhängige Gutachten über jegliche Unfallfolgen.

Wenn’s gekracht hat und die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen zur Schadensaufnahme herausschickt, ist äußerste Vorsicht geboten. „Meistens ist dann die Neutralität bei der Begutachtung nicht mehr da“, sagt Andreas Dibowski. Wer an einem Unfall nicht selbst Schuld hat, es sich also um einen Haftpflichtfall des Unfallgegners handelt, kann grundsätzlich einen freien Sachverständigen seiner Wahl zu seinem Fahrzeug rufen.

„Ich ermittele dann die Schadenshöhe, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert“, erklärt Dibowski. Und weil Versicherungen stets bei der Regulierung der Schäden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes eines Autos zahlen, kommt es bei jedem Schaden auf eine genaue Prüfung an. „Der Restwert wird von den Gutachtern der Versicherung tendenziell zu hoch angesetzt, damit sie wenig zahlen müssen“, erklärt Dibowski. Auch sei Vorsicht bei Werkstätten mit eigenen Gutachtern geboten, die letztendlich für und im Sinne des eigenen Betriebes die Unfallschäden besichtigen. Wichtig sei auch, dass Versicherungen nur die Dienste eines Gutachters bezahlen, wenn der Schaden die 750 Euro-Marke übersteigt. „Wenn der Schaden darunter liegt, finde ich mit meinem Auftraggebern aber individuelle Lösungen – oder mache erst einmal einen Kostenvoranschlag“, sagt der Autofachmann.

Als Kfz-Sachverständiger begutachte ich Personenwagen, Transporter, Geländewagen, Nutzfahrzeuge und Motorräder.

WIESO EIN GUTACHTER?

Wozu braucht man überhaupt einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen für Bewertungen und Schäden?

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Oldtimergutachten
  • Unfallrekonstruktionen

Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt – wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?

Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Dipl.-Ing. ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie zum Beispiel dem Berufsfachverband für das Sachverständigen und Gutachterwesen e.V. oder der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft.

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines so genannten Sachver-ständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet.

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine Beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen so genannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Was bezahlt die Versicherung?

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Verursacher bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH´s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 700,- € kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines so genannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall richtig ermittelt werden.

Ich begutachte Personenwagen, Transporter, Geländewagen, Nutzfahrzeuge und Motorräder.
Andreas Dibowski, Inhaber

Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit
bzw. verkehrssicher ist, besichtige
ich dieses vor Ort.

Die Besichtigung findet am Tag der Auftragserteilung,
spätestens am Folgetag statt.

Fragen & Antworten

Wann benötige ich ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten benötigt man, um den Schaden, der durch den Unfall entstanden ist zu begutachten.  Hierbei wird sachlich der Schaden festgehalten. Sowohl der sichtbare Schaden als auch Verbiegungen unter dem Blech. Dabei wird präzise und sorgfältig beurteilt.

Wieviel kostet ein Gutachten?


Der Preis für ein Kfz-Gutachten richtet sich prozentual nach dem Gesamtschaden am Fahrzeug. Ob nun beim Auto oder Motorrad – umso höher der Schaden, desto höher sind die Kosten für den Autogutachter.

Was dokumentiert ein Kfz-Gutachten über einen Haftpflichtschaden?

Bei einem Schadengutachten werden alle Schäden am Fahrzeug genau dokumentiert und der Schadenumfang wird festgestellt, bzw. beziffert. Durch den Inhalt vom Gutachten wird mit Fotos der Schaden dokumentiert und dient damit später der Beweissicherung für Versicherungen.

Wer zahlt das Gutachten bei Teilkasko?

Bei einem Unfall, an dem der Geschädigte keine Mitschuld trägt, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden, sowie das Gutachten für das Fahrzeug des Geschädigten. Auch wenn der Geschädigte nach einem Unfall einen unabhängigen Gutachter beauftragt, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlen.

Was ist ein Quotenvorrecht?


Das Quotenvorrecht bedeutet, dass ein Versicherungsnehmer, der an einem Unfall oder Schadensvorfall eine Mithaftung trägt, seine Schadensersatzquote auf die eigene Versicherung übertragen kann.

Wie und wann sollte ich meinen Schaden melden?

Ihren Schaden sollten Sie am besten direkt durch einen Kfz-Gutachter dokumentieren lassen, um spätere Missverständnisse im Schadensersatz zu vermeiden. Bei Ihrem unabhängigen Autogutachter in Unna können Sie ganz einfach online Ihren Schaden melden oder direkt anrufen unter: 0176 / 1914 1026

Support Hotline
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(Mo–Fr) 08:00–17:00
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Ihr Kfz-Gutachter

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